Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

Die wichtigsten Punkte wollen wir Ihnen kurz vorstellen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 14 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Das Bundesministerium der Finanzen hat vor Kurzem ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht in Bezug auf Bargeschäfte, die mit Registrierkassen erfasst werden.

Bereits seit dem Jahr 2002 sind Unterlagen, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems - bspw. einer Registrierkasse - erstellt worden sind, für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren. Das bedeutet, dass die Unterlagen jederzeit der Finanzverwaltung oder einem Betriebsprüfer in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Dafür hat der Steuerpflichtige Sorge zu tragen - ebenfalls hat er die damit in Verbindung stehenden Kosten zu tragen. Das BMF weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Erstellung digitaler Unterlagen die

Eine Verdichtung der Daten oder eine ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig.

 

WICHTIG:

Diese Artikel könnten Sie interessieren
Mindestlohn 2024: Wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Minijobber

Der gesetzliche Mindestlohn erfährt 2024 eine Anhebung von über 3 %, die weitreichende Auswirkungen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und insbesondere Minijobber haben wird. In diesem Beitrag erörtern wir die wichtigsten Änderungen und deren Bedeutung.

» Weiterlesen

Umsatzsteuer in der Gastronomie weiterhin abgesenkt - Umsetzung von EU-Vorgaben im Biersteuerrecht

Bis Ende 2023 bleibt es beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.

» Weiterlesen

Drittes Entlastungspaket - Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber haben die Möglichkeiten erhalten, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Das sieht die sog. Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung laut einer Mitteilung vom 28.09.2022 auf den Weg gebracht hat. Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31.12.2024 befristet.

» Weiterlesen