Ausländische USt-IdNr.: Technische Neuerungen zum Bestätigungsverfahren (BZSt)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist auf seiner Homepage darauf hin, dass für die Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNrn.) seit dem 01.03.2010 eine verschlüsselte Schnittstelle zur Verfügung steht.

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