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Die Bildungsprämie besteht aus 2 Komponenten:
Der Prämiengutschein
Einen Prämiengutschein kann erhalten, wer erwerbstätig ist und das
zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 € (bei gemeinsam Veranlagten
51.200 €) nicht übersteigt. Auch Berufsrückkehrer oder Mütter und
Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Bund 50 % der Fortbildungskosten max. 500 €. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden.
Das Weiterbildungssparen
Durch das Weiterbildungssparen kann aus einem angesparten Guthaben
im Zusammenhang mit einer vermögenswirksamen Leistung eine Entnahme
getätigt werden. Diese Entnahme ist nicht schädlich für die
Arbeitnehmersparzulage. Mit einer Entnahme aus einem Sparguthaben
können aufwändigere und längerfristige Fortbildungsmaßnahmen
finanziert werden. WICHTIG: Hier gelten keine
Einkommensgrenzen - jede/jeder Beschäftigte der/ die ein mit
Arbeitnehmerzulage gefördertes Sparguthaben hat, kann diese
Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Beide Komponenten können auch miteinander kombiniert werden.
Was ist dabei zu beachten?
Um die Bildungsprämie oder das Weiterbildungssparen in Anspruch
nehmen zu können sind folgende Schritte erforderlich:
▪ Beratungsstelle suchen unter www.bildungspraemie.info
▪ Beratungstermin vereinbaren
▪ Unterlagen zusammenstellen: gültiger Personalausweis,
Einkommensteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr,
Unterlagen über die mögliche Fortbildung
WICHTIG: Erst nach der Beratung zur gewünschten Fortbildung anmelden! Sonst kann eine Förderung nicht erfolgen. Gefördert werden im Regelfall alle Fortbildungsmöglichkeiten - dies ist jedoch im Rahmen der Beratung im Einzelfall abzuklären.
Aus unserer Sicht ist insbesondere der Prämiengutschein für Bezieher kleinerer Einkommen eine attraktive Möglichkeit, an Fortbildungsangeboten teilzunehmen.
Veröffentlicht im November 2010