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Durch die Umstrukturierung soll erreicht werden, dass das Sondersystem der Sozialversicherung für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau erhalten bleiben soll. Für 2014 hat die Bundesregierung 21,5% des Beitrages als Bundesmittel zur Verfügung gestellt. In den Genuss dieser Beitragsminderung kommen alle Mitgliedsbetriebe der SVLFG.
Die Berufsgenossenschaft legt ab 2014 folgende Beitragsmaßstäbe der Beitragsberechnung zugrunde:
Der Arbeitswert setzt sich dabei wie folgt zusammen:
Für den Unternehmer ergibt sich somit ein Stundenlohn von 6,52 € - für Mifa ein durchschnittlicher Stundenlohn von 11,18 €.
Die Neuordnung der Beitragsmaßstäbe führt zu Verschiebungen der Beitragsbelastung innerhalb der Mitgliedsbetriebe.
TIPP: Maßgeblicher Beitragsbestandteil sind die Hektarwerte für die verschiedenen Produktionsverfahren. Beim Ausfüllen der Fragebögen muss hier deswegen sorgfältig gearbeitet werden – da diese den Beitrag maßgeblich mitbeeinflussen.
Veröffentlicht im Oktober 2014