Mindestangaben in einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch

Ein Fahrtenbuch ist nur dann ordnungsmäßig, wenn die Ausgangs- und Endpunkte der jeweiligen Fahrten sowie die dabei aufgesuchten Geschäftspartner eingetragen sind.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 11 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Diese Mindestangaben können nicht durch andere, nicht im Fahrtenbuch enthaltene Auflistungen, ersetzt werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und dazu präzisiert, dass

Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer zwar ein gebundenes Fahrtenbuch geführt, dabei aber lediglich „Außendienst“ vermerkt, ohne die aufgesuchten Personen, Firmen usw. zu notieren. Der Hinweis auf den vom Arbeitgeber geführten elektronischen Terminkalender akzeptierte das Gericht nicht.

Hinweis

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