Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtlich Tätige können sich auch freiwillig bei der VBG (Verwaltungs-Berufgenossenschaft) gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 13 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Wer kann sich versichern?

Welche Leistungen umfasst die freiwillige Versicherung?

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