Laut dem statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2007 in Deutschland etwa 370.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe - eingerechnet sind darin knapp 192.000 so genannte Nebenerwerbsbetriebe, die damit mehr als die Hälfte der Unternehmen repräsentieren.
Bemerkenswert ist auch, dass fast 94% der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe noch in der Rechtsform des Einzelunternehmens geführt werden. Ebenfalls weit verbreitet sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts - oftmals zwischen Generationen. Aus einer Vielzahl von Gründen sind in der grünen Branche aber andere, zeitgemäßere Rechtsformen auf dem Vormarsch.
Der Status als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb ist sicherlich mit einigen Vorteilen verbunden, beispielsweise mit dem Privileg der Pauschalierung der Umsatzsteuer oder auch der Nichtbelastung mit Gewerbesteuer. Durch die Hofladen-Urteile der jüngsten Zeit haben sich viele Betriebe jedoch aufgespalten: In einen land- und forstwirtschaftlichen Betriebsteil, der die Urproduktion betreibt, und einen Gewerbebetrieb - oftmals in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft - der den Handel und die Vermarktung der erzeugten Produkte übernimmt.
Als Steuerberater und Buchprüfer für die "grünen Bereiche" ist die Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mit den Abgrenzungen und Verflechtungen zwischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einerseits und Gewerbebetrieben andererseits bestens vertraut.
Selbstverständlich betreuen wir auch Betriebe, die als reine Gewerbebetriebe geführt werden - beispielsweise Blumen- und Pflanzenhändler, Futtermittelhändler, Agrartechnik-Unternehmen oder Garten- und Landschaftsbauer.