Lohnbuchhaltung ist Vertrauenssache, das steht fest. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Pflege von Personalstammdaten, die Führung der Jahreslohnkonten, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldeanforderungen (DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise und die Lohnsteueranmeldung) sowie die Erstellung von Zahlungsdateien und Buchungsbelegen ist eine vertrauliche Aufgabe, die ausgesprochen gewissenhaft und zuverlässig ausgeführt werden muss.
Die Lohnbuchhaltung ist ein wichtiger und sensibler Bereich der Finanzbuchhaltung. Mayer & Kollegen verfügt in diesem Bereich über jahrelange Erfahrung und kompetente, regelmäßig weitergebildete Mitarbeiter. Es ist selbstverständlich, dass Ihre Lohn- und Gehaltsunterlagen streng vertraulich gehandhabt werden.
Auswertungen zur Personalkostenstruktur gehören genauso zum umfassenden Leistungspaket der Lohnbuchhaltung von Mayer & Kollegen wie die Durchführung aller relevanten Meldungen (Krankmeldungen, Mutterschutz, Arbeitsbescheinigung, etc.). Damit Sie sich um das Tagesgeschäft kümmern können und mehr Zeit für das Wesentliche haben, übernehmen die Steuer-Experten von Mayer & Kollegen auch die Vertretung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.
Baulohnbuchhaltung
Die gesetzlichen Regelungen zum Baulohn gelten im Baulohnhaupt- und Nebengewerbe, also auch im Garten- und Landschaftsbau.
Hier sind zu den normalen Lohnabrechnungen branchenspezifische Besonderheiten zu beachten. Neben der Berechnung des Schlechtwettergeldes und den Wintergeldanträgen sowie Lohnausgleichberechnungen berät Sie Mayer & Kollegen bei allen Fragen rund um den Baulohn. Die Baulohnbuchhaltungen bearbeitet eine spezialisierte Mitarbeiterin, die der ständigen Qualitätskontrolle unterliegt.
Saisonarbeitnehmer
Für die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe ist es zu Zeiten großen Arbeitsaufkommens von großer Bedeutung, auf Saisonarbeitskräfte zurückgreifen zu können. Besonders Agrarbetriebe müssen ihren saisonalen Arbeitskräftebedarf in Abhängigkeit von Umständen, die sie nicht beeinflussen können flexibel decken. Das Wetter lässt sich schließlich nicht verändern.
Vor diesem Hintergrund können Betriebe ausländische Saisonarbeitskräfte für die Dauer von bis zu sechs Monaten beschäftigen. Die Vermittlung der ausländischen Saisonarbeitnehmer wird zentral von der ZAV und der regional zuständigen Arbeitsagentur vorgenommen. Bei der Beschäftigung von in- oder ausländischen Saisonarbeitnehmern sind viele Besonderheiten zu beachten - besonders bei ausländischen Aushilfen ist weit mehr zu kontrollieren als nur die Arbeitserlaubnis.
Mit Polen und Rumänien hat die Bundesregierung beispielsweise entsprechende Abkommen zur Sozialversicherung getroffen, so dass die ausländischen Saisonarbeitskräfte auch bei einer Beschäftigung in Deutschland dem Sozialversicherungsrecht ihres Heimatlandes unterliegen. Der Arbeitgeber muss also nach dem jeweils geltenden Recht der Herkunftsländer abrechnen.
Mayer & Kollegen ist daher nicht nur in der Lage, die Lohnabrechnung nach deutschem Recht durchzuführen, sondern kann Löhne auch nach polnischem und rumänischem Recht bearbeiten. Die Lohnexperten der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft sind speziell für diesen Bereich intensiv geschult und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Abrechnung von in- und ausländischen Saisonarbeitskräften kompetent zur Seite.