In Deutschland existieren 25 Steuergesetze. Darunter solche "Exoten" wie das Kaffeesteuergesetz und das Biersteuergesetz. Das erklärt auch, wieso wir nach Meinung vieler die komplexeste Steuergesetzgebung der Welt haben.
Für Privatpersonen steht besonders das Einkommensteuergesetz mit seinen knapp 100 Paragraphen im Vordergrund. Neben dem eigentlichen Gesetz sind bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung oder eines Lohnsteuerjahresausgleichs aber auch noch die Durchführungsverordnung zur Einkommensteuer sowie weitere Richtlinien und Erlasse zu berücksichtigen.
In diesem Steuerdschungel kann man sich schon mal verirren. Damit Ihnen das nicht so geht, kümmern sich die Fachleute von Mayer & Kollegen um alle Ihre steuerlichen Belange und stehen Ihnen mit breitem Wissen und jahrzehntelanger Erfahrung im Einkommensteuerbereich zur Seite.
Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich können sich Arbeitnehmer zuviel gezahlte Lohnsteuer zurückerstatten lassen - dies geschieht im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Neben dem Arbeitseinkommen, den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit", sind alle weiteren Einkünfte - aber natürlich auch die Aufwendungen - in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung sind Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen ebenso abziehbar wie beispielsweise "haushaltsnahe Dienstleistungen". Um eine faire Besteuerung zu erreichen, besprechen unsere Spezialisten die individuell erforderlichen Details ganz genau mit Ihnen und sorgen für eine zuverlässige, vollständige und maßgeschneiderte Bearbeitung Ihrer Einkommensteuererklärung.