Es gibt in Deutschland über 100 Vordrucke für Steueranmeldungen und Steuererklärungen. Alleine im Bereich der Einkommensteuer gibt es 30 verschiedene Formulare und Anlagen, die ausgefüllt werden wollen. Bei der Vielzahl an Vordrucken, Formularen und Einlegeblättern ist es leider sehr schwer, den Überblick zu behalten. Für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Natürlich sind nicht immer alle Formulare und Vordrucke auszufüllen. Der Steuerpflichtige ist aber nach den Paragraphen 149 bis 153 der Abgabenordnung dazu verpflichtet, seine Steuererklärungen nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Wird dabei eine Frage übersehen oder eine Angabe unvollständig gemacht, so hat das oft unangenehme Konsequenzen - auch wenn der Fehler unbeabsichtigt war.
Ob es eine Einkommensteuererklärung ist, eine Umsatz-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuererklärung - Mayer & Kollegen sorgt für eine ordnungsgemäße und vollständige Bearbeitung unter Berücksichtigung aller sachlich relevanten Faktoren. Darauf können Sie sich verlassen.
Neben der steuerlichen Gestaltungsberatung und dem Erstellen von Jahresabschlüssen für Unternehmen gehört es zur Kernkompetenz der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft, die notwendigen Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechtsformen, Vereine und Privatpersonen zu erstellen. Besonders im Falle einer Erbschaft oder Schenkung können Sie sich auf diese Fachkompetenz verlassen.
Nach der Erstellung ist die Arbeit des Teams von Mayer & Kollegen noch nicht beendet: Der gesamte Veranlagungsprozess bei den Finanzbehörden wird gewissenhaft geprüft und verfolgt. Egal ob Rückfragen zur Veranlagung bestehen, Unterlagen nicht vollständig beim Finanzamt vorliegen oder ob es Unklarheiten bezüglich des Ansatzes einzelner Positionen bestehen - die Steuer-Experten von Mayer & Kollegen klären das mit dem zuständigen Veranlagungsbeamten.