Treuhandschaft bedeutet, fremdes Vermögen zu verwalten oder die Rechte Dritter in deren Interesse auszuüben. Diese besonders vertrauensvolle Aufgabe erfüllt die Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mit besonderer Sorgfalt. Neben der Verwaltung fremden Vermögens sowie dem Halten und Wahrnehmen von Gesellschaftsrechten nimmt Mayer & Kollegen auch Tätigkeiten als Beirat war.

 

Testamentsvollstreckung

Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit bildet dabei die Übernahmen von Testamentsvollstreckungen. Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann die Erblasserin bzw. der Erblasser seinen testamentarischen Willen absichern - und bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern - eine rasche und ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen. Diese Einsetzung erfolgt nach § 2197 BGB.

Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen sowie ungewollte Einflussnahmen von Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung zu verhindern. Auch kann die Erblasserin bzw. der Erblasser bei Anordnung andauernder Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstecker eine Zerschlagung seines Nachlasses langfristig verhindern.

Die Auseinander- oder Abwicklungsvollstreckung zielt auf die Auseinandersetzung des Nachlasses, also das Verteilen der Erbmasse sowie die Begleichung evtl. Nachlassverbindlichkeiten. Daneben besteht die Möglichkeit der Verwaltungs- oder Dauertestamentsvollstreckung. Bei der Dauertestamentsvollstreckung steht das Erhalten und Verwalten des Nachlasses im Vordergrund - für längstens 30 Jahre.

Beim Anordnen einer Testamentsvollstreckung sollte sich die Erblasserin bzw. der Erblasser darüber im Klaren sein, dass den Erben die Verfügungsberechtigung über den Nachlass entzogen ist. Auch die Nutzung etwaiger Nachlassgegenstände steht den Erben keinesfalls zu.

Der Testamentsvollstrecker ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung und zur Sicherung des ihm anvertrauten Nachlasses verpflichtet. Er erhält für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung - die im besten Fall noch durch den Erblasser zu Lebzeiten bestimmt wird.

Die Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft wird oft als Testamentsvollstrecker eingesetzt - entweder um den Nachlass ordnungsgemäß abzuwickeln und ggf. Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern - oder aber, um das Vermögen zu schützen und zu erhalten.

Sehr häufig begleitet das Team von Mayer & Kollegen auch den gesamten Entscheidungsprozess drüber, ob die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll und richtig ist. Die Berücksichtigung aller relevanten Lebensbereiche der Erblasserin bzw. des Erblassers ist dabei integral und erfordert eine langjährige Zusammenarbeit und ein ausgezeichnetes Vertrauensverhältnis.