Eine Wirtschaftsprüfung kontrolliert das Finanzgebaren eines Unternehmens. Die Prüfung erfolgt häufig im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Entgegen der verbreiteten Meinung der Öffentlichkeit wird dabei kein Urteil darüber gefällt, in welcher wirtschaftlichen Lage sich das Unternehmen befindet. Die externen Buch- und Wirtschaftsprüfer stellen ausschließlich sicher, dass die Angaben des Unternehmens formal, sachlich und inhaltlich korrekt sind. Grundsätzlich wird auf der Grundlage von Abweichungen geprüft. Es wird also ein Urteil darüber gebildet, wie stark sich der Ist- vom Sollzustand - den Angaben des Unternehmens - unterscheidet.

 

Jahresabschlussprüfungen

Die Jahresabschlussprüfung ist die nur auf den Jahresabschluss eines Unternehmens bezogene Wirtschaftsprüfung. Der nach der Wirtschaftsprüferordnung zugelassener Prüfer der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft testiert kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften (gemäß § 267 Abs. 3 HGB) und ist dabei speziell auf Agrarunternehmen und Betriebe des "grünen Bereichs" fokussiert.

 

Revisionen

Mayer & Kollegen unterstützt Unternehmer und Geschäftsführer dabei, die Kontrollfunktion im Rahmen ihrer Steuerungsaufgabe durch unabhängige Prüfungen wahrzunehmen. So schaffen die Experten von Mayer & Kollegen Vertrauen in Prozesse und Personen, wirken präventiv gegen dolose Handlungen und sorgen für maximale Transparenz innerhalb der Organisation.

 

Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Gewerbebetriebe, die gemäß § 34 c GWO der Erlaubnis bedürfen, prüft der zugelassene Prüfer der Mayer & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft nach der Makler- und Bauträgerverordnung. Die Gesetzmäßigkeitsprüfung stellt fest, ob die Vorschriften der MaBV eingehalten werden. Nur das Gewerbe tatsächlich ausübende Makler, Kapitalanlagenmakler, Bauträger oder Baubetreuer unterliegen dieser jährlichen Überprüfungspflicht.