Aktuelles zum Mindestlohn: Auf Tarifvertrag geeinigt

Am 03. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag das Mindestlohngesetz verabschiedet

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Der Gesamtverband der Deutschen Land-und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich auf einen bundesweit gültigen Tarifvertrag mit einem Stufenplan für eine schrittweise Anhebung der unteren Lohngrenze geeinigt.

Erlangt der bundesweite Tarifvertrag Gültigkeit können die Betriebe im grünen Bereich von der Übergangsregelung im Mindestlohngesetz Gebrauch machen.

Am 03. Juli 2014 hat der Deutsche Bundestag das Mindestlohngesetz verabschiedet – danach tritt zum 01. Januar 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kraft. Einzige Ausnahme sind die Zeitungszusteller.

Für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2017 ist ein Abweichen vom gesetzlichen Mindestlohn möglich – allerdings nur, wenn es für die betroffene Branche einen bundeseinheitlichen und allgemeinverbindlichen Tarifvertrag gibt.

Wird die erzielte  Einigung von den Landesverbänden der GLFA und der AgA genehmigt – dann könnten ab dem 01. Januar 2015 folgende Werte im Gartenbau und in der Land-und Forstwirtschaft gelten:

 

West

Ost

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