Das neue Transparenzregister

Durch eine notwendige Neufassung des Geldwäschegesetztes im Jahr 2017 wurde in Deutschland das Transparenzregister neu eingeführt. Die Neufassung wurde notwendig damit Deutschland nicht weiter gegen geltendes EU-Recht verstößt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 6 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zur Ausführung der EU-Geld-transferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – wie das Gesetz vollständig heißt – wird bezweckt die natürlichen Personen kenntlich zu machen die als Gesellschafter hinter (verschachtelten) juristischen Strukturen stehen. Die Kenntlichmachung soll dazu beitragen den Missbrauch von Vereinigungen und Rechtsgestaltungen zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Das Transparenzregister wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt – analog zum Unternehmensregister. Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag als hoheitliche Aufgabe des Bundes elektronisch geführt.

Welche Daten sind beim Transparenzregister zu hinterlegen?

Über den wirtschaftlich Berechtigten sind folgende Daten zu hinterlegen:

Vereinigungen sind nach § 20 GwG juristische Personen des Privatrechts z.B. AG, GmbH, Vereine, und eingetragene Personengesellschaften bspw. KG und OHG. Nicht erfasst sind GbR´s. Nach § 21 GwG sind Trusts als Rechtsgestaltung ebenfalls verpflichtet.

Wer muss die Daten hinterlegen?

Bei einigen juristischen Personen wird die Mitteilungspflicht vereinfacht, da diese Informationen automatisch über das Handelsregister zugänglich sind – bspw. im Regelfall bei einer GmbH. Anbei eine Übersicht über die verschiedenen Rechtsformen und Meldepflichten:

AG (nicht börsennotiert)

AG (börsennotiert)

Europäische Aktiengesellschaft und KGaA

GmbH

UG (haftungsbeschränkt)

OHG

KG

GbR

Partnerschaftsgesellschaft

e.V.

Stiftungen bürgerlichen Rechts

e.G.

Europäische Genossenschaft

Wer kann die Daten einsehen?

Was ist zu tun?

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