Die Neuordnung der Berufsgenossenschaft in der Land- und Forstwirtschaft

Im Zuge der Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger ist auch die Berufsgenossenschaft in die neue Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG integriert worden.

Wichtiger Hinweis

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Durch die Umstrukturierung soll erreicht werden, dass das Sondersystem der Sozialversicherung für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau erhalten bleiben soll. Für 2014 hat die Bundesregierung 21,5% des Beitrages als Bundesmittel zur Verfügung gestellt. In den Genuss dieser Beitragsminderung kommen alle Mitgliedsbetriebe der SVLFG.

Die Berufsgenossenschaft legt ab 2014 folgende Beitragsmaßstäbe der Beitragsberechnung zugrunde:

Der Arbeitswert setzt sich dabei wie folgt zusammen:

Für den Unternehmer ergibt sich somit ein Stundenlohn von 6,52 € - für Mifa ein durchschnittlicher Stundenlohn von 11,18 €.

Die Neuordnung der Beitragsmaßstäbe führt zu Verschiebungen der  Beitragsbelastung innerhalb der Mitgliedsbetriebe.

TIPP:

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