Erhöht sich das Kindergeld?

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 08.05.2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des Kindergeldes und weiterer familienpolitischer Maßnahmen beraten.

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Dabei ist folgendes vorgesehen:

Der Grundfreibetrag soll noch in 2015 von derzeit 8.354 € auf 8.472 € erhöht werden – in 2016 dann in einem weiteren Schritt auf 8.652 €. Darüber hinaus soll auch die steuerliche Familienförderung verbessert werden:

Der Kinderfreibetrag soll für 2015 pro Elternteil von 2.184 € auf 2.256 € erhöht werden – und ab 2016 auf 2.304 €. Das Kindergeld soll in 2015 um 4 € bzw. 2 € ab 2016 erhöht werden. Parallel dazu steigt der Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz ab dem 01. Juli 2016 von 140 € auf 160 €.

Der Gesetzentwurf ist noch von der Bundesregierung im formellen Prozess zu bestätigen.

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