Kasse, die nächste!

An der Kassenfront wird leider keine Ruhe einkehren. Nachdem nun die neuen Kassenvorschriften zum 01.01.2017 in Kraft getreten sind und in den letzten Monaten umgesetzt werden mussten, hat der Gesetzgeber weitere Änderungen vorgesehen – die in ersten Teilen bereits ab 2018 in Kraft treten.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 8 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Am 16. Dezember 2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zugestimmt. Davon betroffen sind auch die Registrierkassen.

Elektronische Registrierkassen müssen dann auf ein fälschungssicheres System umgestellt werden. Ab 2020 sollen digitale Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden, so dass bspw. die Löschung von Umsätzen nicht mehr möglich ist. Bis zum Jahr 2019 können/müssen die Kassensysteme entsprechend umgerüstet werden.

Daneben wird es in Zukunft verpflichtend sein, an jeden Kunden eine Quittung herauszugeben. Aus Gründen der Praktikabilität soll es hierfür aber auch Ausnahmen geben (bspw. Würstchenverkauf beim Sportfest, etc.) Die wichtigste Änderung in unseren Augen ist jedoch die Einführung einer Kassen-Nachschau.

Kassen-Nachschau ab 2018

Es handelt sich dabei um keine Betriebsprüfung im Sinne der Abgabenordnung, werden aber im Verlauf der Kassen- Nachschau Unregelmäßigkeiten festgestellt, kann ohne weitere Ankündigung zu einer Außenprüfung übergegangen werden.

Dem Prüfer sind im Rahmen der Nachschau die Aufzeichnungen, Bücher und die sonstigen relevanten Unterlagen vorzulegen. Die ggf. vorhandenen elektronischen Daten sind über die digitale Schnittstelle zu übermitteln oder auf einem maschinell auswertbaren Datenträger zur Verfügung zu stellen. HINWEIS: Bei offenen Ladenkassen ist neben dem Zählprotokoll und dem Kassenbuch der Kassenbericht der wichtigste Bestandteil.

Der Kassenbericht muss arbeitstäglich erstellt werden. Der Kassenbericht hat dabei folgenden Aufbau:
Kassenendbestand bei Geschäftsschluss
abzgl. Ausgaben des aktuellen Tages
abzgl. Kassenbestand des Vortages
= Tageseinnahmen
abzgl. sonstige Einnahmen (Privateinlagen, etc.)
= Bareinnahmen

Da der Bestand hier nur rechnerisch ermittelt wird, wird dann noch das Zählprotokoll für den Bestand der Kasse benötigt.

Wir halten Sie in Punkto Kasse auf dem Laufenden!

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