Krankheitsvertretung – Überschreiten der 450 € Grenze

Minijobs sind grundsätzlich auf 450 € monatlich bzw. 5.400 € Jahresverdienst begrenzt. Was passiert allerdings in den Fällen in denen Minijobber bspw. als Krankheitsvertretung kurzfristig einspringen und dann deutlich über der 450 € Grenze liegen?

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Wird die 450 € Grenze gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten bleibt die Tätigkeit ein Minijob – auch wenn der Verdienst über der 450 € Grenze liegt.

Als gelegentlich gilt dabei die Zahlung eines höheren Verdienstes für maximal drei Monate in einem 12-Monats Zeitraum – dabei darf auch der Jahresverdienst in Höhe von 5.400 € überschritten werden. Es ist dabei auch unerheblich ob der höhere Verdienst zusammenhängend über 3 Monate

oder über drei einzelne Monate verteilt über den 12-Monats Zeitraum erzielt wird. Wird die 3-Monatsgrenze allerdings überschritten so liegt kein Minijob mehr vor.

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