Flexi-Rente
Veröffentlicht im Mai 2017
Am 25.11.2016 hat der Bundesrat den Weg für die Flexi-Rente freigemacht.
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Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben soll der Übergang in den Ruhestand flexibler gestaltet werden können und gleichzeitig soll die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus erhöht werden.
Die wichtigsten Bausteine dazu wollen wir Ihnen kurz vorstellen:
Teilzeit ohne Einbußen
Minijob und Renten
Weiterarbeit
Attraktivität für Unternehmer erhöhen