Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze
Veröffentlicht im April 2020
Die Weiterarbeit oder der Wiedereinstieg nach Rentenbeginn erleichtert die verschobene Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020.
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Um in den Zeiten der Corona-Krise die Weiterarbeit oder den Wiedereinstieg nach Rentenbeginn zu erleichtern wurde die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 massiv aufgestockt.
Bezieht man also eine vorgezogene Altersrente wird der Hinzuverdienst in 2020 bis zu einem Betrag in Höhe von 44,590 € nicht auf die Rente angerechnet. Ab 2021 sinkt die Grenze wieder auf die bisher geltenden 6.3000 €.
Die höhere Hinzuverdienstgrenze gilt nicht für Witwenrenten und Erwerbesminderungsrenten.