Erleichterungen für die Land-und Forstwirtschaft
Veröffentlicht im März 2020
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden heute im Bundeskabinett auch Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft beschlossen. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
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Ausweitung der 70-Tage Regel
Die 70-Tage Regel wird befristet bis zum 31.Oktober 2020 auf 115 Tage ausgeweitet. Das bedeutet, dass Saisonarbeitskräfte nunmehr für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei in Deutschland beschäftigt werden können. Bereits in Deutschland befindliche Saisonarbeitskräfte können so länger arbeiten.
Lockerung der Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung in der Krise soll ohne Erlaubnis möglich sein – die Bundesregierung bereitet dazu in den nächsten Tagen eine Auslegungshilfe vor.
Es sollen vor allem Personalverschiebungen zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen möglich werden.
Erleichterung bei der Anrechnung von Einkommen aus Nebentätigkeiten für Kurzarbeiter
Bis Ende Oktober 2020 wird übergangsweise das Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung bis zur Höhe des Nettolohnes aus dem eigentlichen Arbeitsverhältnis nicht angerechnet.
Ebenfalls wird die Hinzuverdienstgrenze für Vorruheständler in der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben und in der Alterssicherung der Landwirte vollständig aufgehoben.
Daneben wurde noch beschlossen, für bestimmte Bereiche die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den Zeitraum der Pandemie zu lockern. Ausdrücklich davon umfasst sind die landwirtschaftliche Erzeugung und Verarbeitung, die Logistik und der Handel mit Lebensmitteln.
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