Neues bei der doppelten Haushaltsführung
Veröffentlicht im Mai 2013
Aufwendungen für separat angemieteten PKW-Stellplatz als Werbungskosten abzugsfähig
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Neben den im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abzugsfähigen Kosten, z. B. Miete und Familienheimfahrten sind auch Aufwendungen für einen separaten PKW-Stellplatz oder eine Garage als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Anmietung zum Schutz des Fahrzeugs oder aufgrund der schwierigen Parkplatzsituation notwendig ist.
Diese Aufwendungen sind dann nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)