Spenden bis 200 Euro auch ohne Quittung Sonderausgaben
Veröffentlicht im Mai 2020
Zu steuerbegünstigten Organisation gehören Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen.
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Spenden sind freiwillige Ausgaben, für die keine Gegenleistung erwartet wird. Damit Spenden in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, müssen sie einer steuerbegünstigten Organisation zugutekommen. Dazu zählen Kirchen, Universitäten, staatliche Museen oder gemeinnützige Vereine und Stiftungen. Spenden können in der Regel bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. Falls das Finanzamt nachfragt, müssen Steuerpflichtige meist Nachweise vorlegen. Daher sollte man sich immer eine Spendenquittung ausstellen lassen.
In manchen Fällen gibt es aber eine vereinfachte Nachweisführung. Dies gilt für Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen sowie Spenden bis 200 Euro an gemeinnützige Organisationen, staatliche Behörden oderpolitische Parteien. Als Nachweis reicht je nach Zahlungsart der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank, z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg. Es kann auch die Zahlung über Online Zahlungsdienste wie Paypal anerkannt werden. Direkte Spenden an Bedürftige oder in den Klingelbeutel werden jedoch nicht
anerkannt.
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