Änderungen beim Kindergeld
Veröffentlicht im Dezember 2014
Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften auch Änderungen beim Kindergeld. Zur Vermeidung von Missbrauch soll eine gesetzliche Regelung in das Einkommensteuergesetz eingeführt werden, die die Kindergeldberechtigung von der Angabe der Identifikationsnummer abhängig macht.
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Hintergrund: Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht, im Bereich von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung so wie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld zu verhindern und konsequent zu ahnden. Zugleich werden die Kommunen wegen der besonderen Herausforderungen, die sich aus dem Verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, zusätzlich zu bereits beschlossenen Hilfen weiter entlastet.
Was ändert sich konkret?