ElterngeldPlus

Ab 1. Juli gibt es das neue ElterngeldPlus. Eltern, deren Kinder ab diesem Datum geboren werden, haben jetzt mehr Wahlfreiheit beim Elterngeld.

Wichtiger Hinweis

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Sie können Teilzeitarbeit und Elterngeld besser kombinieren und den Bezug des Elterngeldes dadurch verlängern.

Das neue ElterngeldPlus bedeutet für viele Väter und Mütter eine entscheidende Verbesserung: Zukünftig bekommen Eltern, die Teilzeit arbeiten während sie Elterngeld beziehen, doppelt so lange ElterngeldPlus.
Mit der Neuregelung können so aus 12 Monaten 24 Monate werden: Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, verbrauchen sie damit nur einen Elterngeldmonat anstatt bisher zwei Monate. Das Gesetz gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden.

Bisher kann ein Elternteil höchstens 12 Monate Elterngeld bekommen. Eltern, die bisher zugleich Teilzeit gearbeitet haben, hatten einen Nachteil: Mit der Rückkehr in den Beruf verloren sie einen Teil des Elterngeldanspruchs; sie bekamen weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf ausstiegen.

Die bisherige Regelung der Partnermonate bleibt erhalten: Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwei zusätzliche Monate, wenn nicht nur ein Elternteil sein Erwerbseinkommen nach der Geburt reduziert.
Einen besonderen Bonus erhalten künftig Eltern, die gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben: Arbeiten beide Elternteile für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Stunden, erhalten sie jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.

Für alleinerziehende Elternteile ist gewährleistet, dass sie die Erweiterung der Elterngeldregelungen in gleichem Maße nutzen können wie Paare.

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