Neues zur Grunderwerbssteuer
Bisher war es üblich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer, um die auf die Wohnung entfallende Instandhaltungsrücklage zu kürzen. Dieser bisher gängigen Möglichkeit hat der Bundesfinanzhof nun in einem kürzlich veröffentlichten Urteil eine Absage erteilt.