Das BVerfG hat entschieden, dass die Regelung über die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar ist.
Weigert sich der Mieter, die Beseitigung von Mängeln durch den Vermieter oder von ihm beauftragte Handwerker zu dulden, ist er ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zu keiner Mietminderung berechtigt.
Nachdem im letzten Jahr durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Hofabgabeklausel gekippt wurde haben sich einige Änderungen in der Alterskasse und der Krankenkasse ergeben.
Wenn ein Grundstück willentlich gegen Entgelt übertragen wird, kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegen.
Bisher war es üblich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer, um die auf die Wohnung entfallende Instandhaltungsrücklage zu kürzen. Dieser bisher gängigen Möglichkeit hat der Bundesfinanzhof nun in einem kürzlich veröffentlichten Urteil eine Absage erteilt.
Durch Wechsel im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar.
Der Bundesfinanzhof hält die Grundsteuer für verfassungswidrig! –dies ist neben der Erbschafts-und Schenkungssteuer das nächste Verfahren wo Ungemach droht.
Gegenstand einer aktuellen BFH-Entscheidung war eine Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern aufgrund einer schenkungs-vertraglichen Verpflichtung.
Zum 01.05.2014 ist die EnEV (Novelle der Energieeinsparverordnung) in Kraft getreten. Für Hausbesitzer und Bauherren birgt die Novelle einige Änderungen.
In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall beabsichtigte der Vermieter, eine mit einer Ofenheizung ausgestattete Wohnung künftig mit einer zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage zu versorgen.
Bei Vermietungsobjekten kann es öfter mal zu längeren Leerständen kommen. Dann schaut die Finanzverwaltung ganz genau hin.
Wird eine fremdfinanzierte Immobilie wie z. B. eine Eigentumswohnung veräußert und reicht der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung der Verbindlichkeiten aus, so können die Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Restschuld weiterhin als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst in einem Urteil festgestellt, dass die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter einer Wohnung einer eindeutigen Vereinbarung bedarf.
Der Bundesfinanzhof hat im März dieses Jahres entschieden, dass die Aufwendungen für eine Asbestsanierung eines Daches als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Bisher war die verbilligte Überlassung von Wohnraum nur dann unproblematisch, wenn die vereinbarte Miete mindestens 75 % der ortsüblichen Miete betragen hat.
Die Einheitswerte gelten seit 1964. Bis 2007 waren sie erfassungsgemäß. Es könnte sein, dass dies ab 2008 nicht mehr der Fall ist.
Mit dem Einbau einer Photovoltaikanlage geht häufig auch eine Dachsanierung einher.
Zum 01. Juli 2010 wurde im Rahmen des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes – ASVG Baden-Württemberg eine wichtige Änderung für Grundstücksübertragungen vorgenommen.
Mieter dürfen ihre Wohnung selbst renovieren.
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben einen Vorstoß zu einer Reform der Grundsteuer vorgenommen.