Bereits am 28.12.2016 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verkündet. – die Auswirkungen sind aber erst zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Es kommt in der Praxis immer wieder zu verschiedenen Fragestellungen rund um das Thema Registrierkasse. Zu einigen ausgewählten Fragestellungen wollen wir im folgenden Stellung nehmen:
An der Kassenfront wird leider keine Ruhe einkehren. Nachdem nun die neuen Kassenvorschriften zum 01.01.2017 in Kraft getreten sind und in den letzten Monaten umgesetzt werden mussten, hat der Gesetzgeber weitere Änderungen vorgesehen – die in ersten Teilen bereits ab 2018 in Kraft treten.
Ab dem 1. Januar 2017 sollten nur noch elektronische Kassensysteme eingesetzt werden, die Einzelumsätze aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen müssen dann mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Damit läuft eine Übergangsregelung aus, wodurch Unternehmen in bargeldintensiven Branchen möglicherweise größere Investitionen vornehmen müssen.
Beihilfe zur Steuerhinterziehung begeht, wer einem Steuerhinterzieher zu dessen Tat vorsätzlich Hilfe leistet. Die Hilfeleistung muss die Tat nur unterstützen, nicht erst ermöglichen.
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verpflichten Einzelhändler im Rahmen der Zumutbarkeit sämtliche Geschäftsvorfälle einschließlich der über die Kasse bar vereinnahmten Umsätze einzeln aufzuzeichnen.