Änderungen beim Tätigkeitsschlüssel
Veröffentlicht im November 2011
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, jährlich sogenannte DEÜV-Meldungen zu erstellen und an die Krankenkassen elektronisch zu übermitteln.
Wichtiger Hinweis
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Mit den DEÜV-Meldungen werden Angaben zur Sozialversicherung wie bspw. das Bruttoentgelt übermittelt. Diese Meldungen bilden die spätere Grundlage für die Rentenberechnung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Neben den Angaben wie bspw. Bruttoentgelt wird mit den DEÜV-Meldungen auch der sogenannte Tätigkeitsschlüssel übermittelt. Der Tätigkeitsschlüssel umfasste bisher fünf Stellen. Abgefragt wurden Angaben zur Tätigkeit, der Stellung im Beruf und zur Ausbildung der Arbeitnehmer. Die Angaben fließen in die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit ein.
Der Tätigkeitsschlüssel ist seit über 35 Jahren unverändert gewesen. Der bisherige fünfstellige Tätigkeitsschlüssel wird nun durch einen neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel ersetzt.
Der Aufbau des neuen Tätigkeitsschlüssels finden Sie in unserer aktuellen blattgrün-Ausgabe.
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