Bußgelder sind steuerpflichtig!
Veröffentlicht im September 2014
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich folgendes entschieden:
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Übernimmt der Arbeitgeber Bußgelder, die gegen seine Arbeitnehmer verhängt worden sind –so sind diese als Lohn zu versteuern. Damit fallen auf die übernommenen Bußgelder Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an.
Der Bundesfinanzhof begründet seine Entscheidung damit, dass rechtswidrige Handlungen nicht für Betriebszwecke missbraucht werden dürfen. Bisher wurden Bußgelder als steuerfrei behandelt, da der BFH in einem Urteil aus 2004 die Rechtsposition vertrat, dass die Übernahme der Bußgelder im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liege. Davon ist der Bundesfinanzhof nun abgerückt.