Pkw-Überlassung an Arbeitnehmerehegattin kann umsatzsteuerliche Folgen haben

Der Bundefinanzhof hat mit Beschluss vom 04.12.2019 V R 31/18 sich wie folgt geäußert.

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Der BFH vertritt die Auffassung, dass zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau ein wirksam vereinbartes Arbeitsverhältnis besteht, sodass sich bei der Gestattung der privaten Nutzung des Ihr überlassenen Pkws um einen Vergütungsbestandteil handelt. Dies habe zufolge, dass die private Nutzung des Fahrzeuges einen tauschähnlichen Umsatz, sei und somit der Umsatzsteuer unterworfen werden muss. Im Gegenzug habe der Ehemann aus dem Kauf und den laufenden Kosten den Vorsteuerabzug.

Firmen-PKW BFH
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