Regelmäßige Kontrolle des Führerscheins!
Veröffentlicht im Dezember 2015
Die Aussage, dass Fuhrparkverantwortliche stets mit einem Bein im Gefängnis stehen, ist leider keine Übertreibung. Das Gesetz schlägt bei Fuhrparks in der Regel doppelt zu – beim Fahrer und beim Halter eines Fahrzeuges. Dabei werden schon scheinbar kleinere Verstöße ziemlich teuer.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel wurde vor etwa 10 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Wer z. B. bei den unter der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachzuweisenden Seminaren zur Fahrerqualifikation schlampt, dem drohen hohe Bußgelder: der Halter des Fahrzeugs wird mit bis zu 20.000 Euro und der Fahrer mit bis zu 500 Euro zur Kasse gebeten. Mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug muss rechnen, wer die Führerscheine der eingesetzten Fahrer nicht ordentlich prüft. Das Gute daran aber ist, diese Strafen sind vermeidbar wenn die folgenden Tipps und Regeln befolgt. Bei der Kontrolle der Führerscheine kommt es heute vor allem auf zwei Dinge an:
Das Original (keine Kopie) mindestens zweimal im Jahr.
Die Begriffe Material und Ausrüstung sind weit auszulegen. In Betracht kommt alles, was zur Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen notwendig ist, also auch der An- und Abtransport von Waren und Geräten, die in einem Betrieb hergestellt oder repariert wurden. So dürfen z. B. Messebauer ihre Messestände an den Einsatzort und natürlich auch wieder zurücktransportieren – immer unter der Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt.
Quelle: IHK Magazin 10/2015 Rat & Tat