Rentenversicherungsbeitrag stabil in 2014
Veröffentlicht im Februar 2014
Der Rentenbeitragssatz bleibt in 2014 weiterhin bei 18,9 %. Vor Weihnachten war vermehrt in der Presse zu lesen, dass eine Absenkung des Rentenbeitragssatzes evtl. geplant sei. Diese Absenkung wird nicht erfolgen.
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Um eine Kontinuität bei den Rentenfinanzen zu erreichen bleibt der aktuelle Beitragssatz von 18,9% weiterhin gültig.
Der Bundestag hat aus diesem Grund am 19. Dezember 2013 in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum „Beitragsgesetz 2014“ beraten. Die abschließende 2./ 3. Lesung ist im Bundestag für Ende Januar vorgesehen. Danach muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Sofern dieser keinen Einspruch erhebt kann das Gesetz am 14. Februar 2014 verabschiedet werden. Das Gesetz tritt dann rückwirkend zum 01. Januar 2014 in Kraft.
Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?