Übernahme von Kosten für COVID-19-Tests durch den Arbeitgeber
Veröffentlicht im Mai 2021
Die Kostenübernahme sei kein Arbeitslohn, so das Bundesfinanzministerium.
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel wurde vor etwa 4 Jahren veröffentlicht und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.
Das Bundesfinanzministerium hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Übernahme von Kosten für COVID-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von COVID-19-Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper-Tests), sei es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme sei kein Arbeitslohn, so das Bundesfinanzministerium.
covid19
Coronakrise