Urlaubsgeld und Nachtzuschlag (ArbG)
Veröffentlicht im August 2015
Das Arbeitsgericht Bautzen hat zur Berechnung von Nachtzuschlägen auf Basis des Mindestlohnes sowie zur Anrechnung eines tariflichen zusätzlichen Urlaubsgeldes auf den Mindestlohn entschieden (ArbG Bautzen, Urteil v. 25.6.2015 - 1 Ca 1094/15).
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Sachverhalt:
Auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin findet im Wege der Nachwirkung der Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der sächsischen Metall- und Elektroindustrie mit der IG Metall vom 7.3.1991 in der Fassung vom 24.2.2004 Anwendung.
Hierzu führten die Richter des Arbeitsgerichts Bautzen weiter aus:
Hinweis:
Quelle: Sächsisches Landesarbeitsgericht online