Abriss wegen Gebäudemängeln: Erbschaftsteuerbefreiung für Familienheim kann entfallen
Wird ein geerbtes Haus vor Ablauf der Zehnjahresfrist abgerissen, kann nachträglich Erbschaftsteuer anfallen. Das kann selbst dann gelten, wenn der Erbe das Familienwohnheim wegen erheblicher Mängel abreißen lässt.