Sozialversicherungswerte 2020 (vorläufig)

Vorläufige Sozialversicherungswerte 2020

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 Rechengrößen / Werte für das Kalenderjahr 2020 

Alte Bundesländer 

Neue Bundesländer 

 Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 

 € 

 € 

 Kranken- und Pflegeversicherung – monatlich 

 4.687,50 

 4.687,50 

 Rentenversicherung (allgemein) – monatlich 

 6.900,00 

 6.450,00 

 Arbeitslosenversicherung – monatlich 

 6.900,00 

 6.450,00 

 Geringfügigkeitsgrenze (für "Mini-Jobs") 

 

  

 (Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung auf Antrag) 

 450,00 

 450,00 

 Geringverdienergrenze (für Auszubildende)  

 

 

 (Der Arbeitgeber hat neben seinem eigenen Beitragsanteil auch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zu tragen.) 

 325,00 

 325,00 

 Sachbezugswerte 

 

 

 Für freie Verpflegung – monatlich 

 258,00 

 258,00 

 Für freie Unterkunft – monatlich  

 235,00 

 235,00 

 Gesamtsachbezugswert  
 bei Mehrfachbelegung der Räume gelten andere Sätze! 

 493,00 

 493,00 

 Höchstzuschuss zur KV für PKV-Versicherte 

 

 KV mit Anspruch auf Krankengeld 

 367,97 

 Höchstzuschuss zur PV für PKV-Versicherte 

 

 - bundeseinheitlich außer Sachsen nach § 61 Abs. 3 SGB XI  

 71,48 

 Beitragssätze Sozialversicherung 

 

 Krankenversicherung  
 + kassenindividuellen Zusatzbeitrag 

 14,6 % 

 Pflegeversicherung + 0,25% für Kinderlose (Arbeitnehmerfinanziert) 

 3,05 % 

 Rentenversicherung allgemein  

 18,6 % 

 Arbeitslosenversicherung (noch unsicher, evtl. erst ab 2021) 

 2,4 % 

 Insolvenzgeldumlage 

 0,06 % 

 Mindestlohn 

 Ab 01.01.2020 

 

 € 9,35 / Stunde 

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