Agrardiesel: Frist bis 30. September

Die Antragsfrist für den sogenannten „Agrardieselantrag“ läuft am 30. September ab.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 5 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Bis dahin müssen die Entlastungsanträge für das Jahr 2019 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare und Hinweise finden Sie unter folgendem Link:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Steuerbeguenstigung/Steuerentlastung/Betriebe-Land-Forstwirtschaft/betriebe-land-forstwirtschaft_node.html

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