Änderungen bei der Stromsteuer ab 2011

Bis Ende 2010 wurde die Stromsteuer nach Vorlage eines Erlaubnisscheins bereits durch den Stromlieferanten ermäßigt. Seit 2011 berechnet der Stromlieferant auf jeden Fall die Stromsteuer an den Endkunden weiter.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 13 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Entlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG

WICHTIG: Der Ermäßigungsantrag für das Jahr 2011 ist bis zum 31.12.2012 zu stellen!

 

 

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