Die EEG-Novelle 2012
Veröffentlicht im August 2012
Ende Juni hat der Vermittlungsausschuss nach einem langen Tauziehen die EEG-Novelle 2012 beschlossen.
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Rückwirkend zum 01.04.2012 treten somit die folgenden Änderungen in Kraft - Neugestaltung der Vergütungsklassen und Größenbegrenzung
Für Dachanlagen gibt es nach der Novelle 4 Vergütungsklassen: Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, bis 40 kW, bis 1.000 kW und über 1.000 kW. Bei Freiflächenanlagen wird nicht mehr nach der Größe klassifiziert. Anlagen die größer als 10 MW sind, erhalten nach der Neuregelung keine Vergütung mehr. Um hier einem eventuellen Missbrauch vorzubeugen werden Anlagen als eine Anlage gewertet, wenn sie innerhalb von 2 Jahren im Umkreis von 2 km im Gebiet derselben Gemeinde in Betrieb gehen.
Absenkung der Einspeisevergütung
Die für Juli 2012 vorgesehene Absenkung der Einspeisevergütung wird vorgezogen und um eine Sonderdegression ergänzt.
Ab dem 01.04.2012 gelten die folgenden Vergütungssätze: Eine ausfühliche Übersicht finden Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Mandanten-Magazins blattgrün.