Die Stromsteuer
Veröffentlicht im Oktober 2012
Elektrischer Strom unterliegt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der Stromsteuer.
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Die Stromsteuer fällt auf jede Art von Strom an. Verwaltet wird sie durch die Zollverwaltung, ihr Aufkommen steht dem Bund zu.
Grundlage für die Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Stromsteuer ist das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerdurchführungsverordnung.
Die Stromsteuer bemisst sich nach Megawattstunden (MWh). Der Steuersatz beträgt 20,50 €/MWh. (0,0205 €/kWh).
Die Stromsteuer entsteht immer dann, wenn Strom aus dem Stromnetz entnommen wird. Steuerschuldner ist in der Regel das Versorgungsunternehmen bzw. der Eigenerzeuger.