Entlastung für BHKW gemäß § 12a StromStV

Betreiber einer Biogasanlage können sich die Stromsteuer die auf den Betrieb des BHKW entfällt erstatten lassen. Hier erfolgt eine vollständige Erstattung der gezahlten Stromsteuer. Die Erstattung erfolgt ebenfalls über das Hauptzollamt.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 13 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Die Erstattung bezieht sich nur auf Strom, der für die Stromerzeugung entnommen wird - dies ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG i.V.m. § 12 Abs. 1 StromStV der Fall, wenn in den Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit insbesondere zur Wasseraufbereitung, Dampferzeugerwasserspeisung, Frischluftversorgung, Brennstoffversorgung und Rauchgasreinigung oder in Pumpspeicherkraftwerken von den Pumpen zum Fördern der Speichermedien Strom zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht wird.

WICHTIG: Die Stromsteuer wird nur auf Antrag erstattet - der Erstattungsantrag für das Jahr 2011 ist bis zum 31.12.2012 zu stellen!

 

 

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