Entlastung für BHKW gemäß § 12a StromStV
Veröffentlicht im Oktober 2012
Betreiber einer Biogasanlage können sich die Stromsteuer die auf den Betrieb des BHKW entfällt erstatten lassen. Hier erfolgt eine vollständige Erstattung der gezahlten Stromsteuer. Die Erstattung erfolgt ebenfalls über das Hauptzollamt.
Wichtiger Hinweis
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Die Erstattung bezieht sich nur auf Strom, der für die Stromerzeugung entnommen wird - dies ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG i.V.m. § 12 Abs. 1 StromStV der Fall, wenn in den Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungseinheit insbesondere zur Wasseraufbereitung, Dampferzeugerwasserspeisung, Frischluftversorgung, Brennstoffversorgung und Rauchgasreinigung oder in Pumpspeicherkraftwerken von den Pumpen zum Fördern der Speichermedien Strom zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht wird.
WICHTIG: Die Stromsteuer wird nur auf Antrag erstattet - der Erstattungsantrag für das Jahr 2011 ist bis zum 31.12.2012 zu stellen!