Anforderungen an den Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen

Der Unternehmer muss bei umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen mit Belegen nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Liefergegenstand in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 6 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Die Belegnachweispflicht kann nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs nicht durch Zeugenbeweis ersetzt werden.

Belegnachweise sind in Versendungsfällen insbesondere der Frachtbrief, die Bescheinigung des beauftragten Spediteurs oder die Versandbestätigung des Lieferers. Auch der CMR-Frachtbrief wird als Belegnachweis anerkannt.

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