Quo Vadis Pauschalierung?
Veröffentlicht im März 2020
Die EU-Kommission geht auf Konfrontationskurs in Sachen Umsatzsteuerpauschalierung.
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Aktuell laufen zwei Verfahren auf europäischer Ebene gegen die Ausgestaltung der Umsatzsteuerpauschalierung in Deutschland.
Im Vertragsverletzungsverfahren bemängelt die EU-Kommission das in anderen EU-Ländern die Pauschalierungsregelung nur für Landwirte zugänglich ist, die bei der Anwendung der normalen Mehrwertsteuersätze mit erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten konfrontiert sind und da-mit überfordert wären.
Konkret ist in anderen EU-Staaten die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung auf bestimmte Umsatzgrenzen oder die Art der Gewinnermittlung beschränkt und steht im Regelfall nur kleinen und mittleren Be-trieben offen. In Deutschland kann die Um-satzsteuerpauschalierung dagegen von allen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Anspruch genommen werden.
In einem zweiten sogenannten beihilferechtlichen Verfahren wird die Höhe der Vorsteuerpauschale kritisiert. Nach Ansicht der EU-Kommission (und im Übrigen auch des Bundesrechnungshofes) ist die Vorsteuer-pauschale zu hoch und die Landwirte erhalten dadurch einen zu hohen Ausgleich, da die Pauschale die tatsächlich zu zahlenden Vorsteuer übersteigt. Dies führt nach Ansicht der EU-Kommission zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt und ist nicht gestattet.