Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken
Veröffentlicht im Februar 2012
Jahrelang war umstritten, ob die Abgabe von Speisen und Getränken an Imbissständen oder durch einen Partyservice dem ermäßigten Umsatzsteuer oder dem Regelsteuersatz unterliegen.
Wichtiger Hinweis
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Welcher Umsatzsteuersatz gilt nun?
Imbissstände
WICHTIG: Bietet der Imbissstandbesitzer seinen Kunden zusätzliches Mobiliar, wie z. B. Tische mit Sitzgelegenheiten an, unterliegt auch die Abgabe von Speisen an Imbissständen dem Regelsteuersatz.
TIPP:
Partyservice
WICHTIG: Die Finanzverwaltung hat zu den Urteilen bisher noch keine Stellung genommen. Die Regelungen sind also noch nicht verbindlich anwendbar. Hier bleibt also abzuwarten.