Umsatzsteuer-Tipp: eBay-Verkäufer müssen Umsatzsteuer zahlen
Veröffentlicht im August 2012
Wer regelmäßig über Internetplattformen wie bspw. eBay Gegenstände verkauft muss darauf Umsatzsteuer zahlen.
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Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich folgenden Fall entschieden: Ein Ehepaar hat über einen Zeitraum von 4 Jahren insgesamt über 1.200 Gegenstände verkauft - dabei handelte es sich um verschiedenste Waren - Briefmarken, Füllfederhalter, Teppiche etc. Das gilt dem Urteil zufolge auch für Privatleute sogar, wenn die Gegenstände ursprünglich zum eigenen Gebrauch angeschafft wurden.
Der Bundesfinanzhof stellte in diesem Fall eine "unternehmerische Tätigkeit" fest. Eine unternehmerische Tätigkeit ist nach Meinung der obersten Steuerrichter immer dann gegeben, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit geschlossen werden könne. Mögliche Kriterien für die Nachhaltigkeit seien dabei unter anderem Dauer und Intensität des Tätigwerdens, die Höhe der Entgelte und die Zahl der ausgeführten Umsätze.