Umsatzsteuerpauschalierung
Veröffentlicht im Februar 2021
Hinsichtlich der Neuregelung/Deckelung der Umsatzsteuerpauschalierung an ist tatsächlich noch im
Jahr 2020 eine Entscheidung gefallen.
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Wie wir bereits in der blattgrün Ausgabe Dezember berichtet haben, steht die Neuregelung/Deckelung der Umsatzsteuerpauschalierung an. Hier ist tatsächlich noch im
Jahr 2020 eine Entscheidung gefallen:
Mit dem Jahressteuergesetz am 18.12.2020 wurde die Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UstG auf neue Füße gestellt. Ab dem 01. Januar 2022 darf die Umsatzsteuerpauschalierung nur noch bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 € in Anspruch genommen werden. Wer über dem Betrag liegt muss die Regelbesteuerung anwenden – also seine Umsätze mit 7 bzw. 19 % versteuern und ist im Gegenzug zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Grundsätzlich bleibt es auch mit Deckelung beim Steuersatz von 10,7 %. Künftig muss die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung jedoch aufgrund der Obergrenze jährlich überprüft werden.
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