Finanzielle Entlastung: 2011 fällt voraussichtlich keine Insolvenzgeldumlage an

Im Entwurf der „Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011“ steht es schwarz auf weiß: Die Insolvenzgeldumlage soll für 2011 auf 0,0 % festgesetzt werden.

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Die Insolvenzgeldumlage wird alleine durch die Arbeitgeber getragen. Bis zum 31.12.2010 beläuft sich der monatliche Umlagesatz auf 0,41 %. Bemessungsgrundlage für die Insolvenzgeldumlage ist das ren-tenversicherungspflichtige Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer.  
Nach derzeitigem Stand wären 2011 keine Beiträge zur Insolvenzgeldumlage zu entrichten. Die Absenkung würde die steigenden Kosten bei der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung zumindest teilweise kompensieren.

Wie kommt es zu der "Nullnummer"? Erst Anfang 2010 wurde der Beitrag zur Insolvenzgeldumlage kräftig angehoben. Man rechnete in 2010 mit einer deutlichen Zunahme von Insolvenzen. Diese Zu-nahme blieb jedoch aus. Insoweit hat sich bei der Insolvenzgeldumlage ein deutlicher Überschuss gebildet. Fehlbestände und Überschüsse sind bei der Festsetzung des Umlagesatzes für das Folgejahr zu berücksichtigen. Die Insolvenzgeldumlage dient der Finanzierung des Insolvenzgeldes.

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