Sky-Bundesliga-Abo: Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof hat im Fall eines Tor-warttrainers einer Profi-Fußballmannschaft entschieden, dass die Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo grundsätzlich als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sind.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel wurde  vor etwa 5 Jahren veröffentlicht  und ist daher möglicherweise nicht mehr aktuell. Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben.

Das Abo ist nicht mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung mit ihren vielfältigen Inhalten  vergleichbar, für welche die Aufwendungen  grundsätzlich nicht als Werbungskosten anerkannt werden können. Zwar sind die TV-Inhalte auch nicht mit einer Fachzeitschrift vergleichbar, was aber nicht schädlich ist, da rein auf professionelle Trainer zugeschnittene TV-Inhalte nicht am Markt verfügbar sind. Die Inhalte des Sky-Bundesliga-Abos sind daher bei einem Trainer im professionellen Fußballgeschäft geeignet, seinen beruflichen Interessen zu dienen.

Maßgeblich ist allerdings die tatsächliche Verwendung im Einzelfall.

Es muss eine ausschließliche oder zumindest weitaus überwiegende berufliche Nutzung vorliegen. Stellt das Finanzgericht, welches sich erneut mit dem Fall befassen muss, etwas anderes fest, sind die Aufwendungen als Teil der privaten Lebensführung nicht als Werbungs-kosten abziehbar.

 

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