Sonderrechte für Elektroautos
Veröffentlicht im Juli 2015
Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen profitieren künftig von Sonderprivilegien wie reduzierten Parkgebühren.
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Das sieht das am 12. Juni in Kraft getretene Elektromobilitätsgesetz vor.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Elektrofahrzeuge für Fahrerinnen und Fahrer attraktiver machen. Bisher gab es im deutschen Recht keine Grundlagen dafür, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr Sonderrechte einzuräumen. Das Elektromobilitätsgesetz - kurz EmoG - regelt nun, dass es möglich ist,
Außerdem legt das Gesetz fest, für welche Fahrzeuge und Antriebe diese Sonderregeln gelten. Die Anforderungen an elektrisch betriebene Fahrzeuge, wie reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, werden genau definiert. Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Besondere Kennzeichen
Derzeit sind gut 30.000 Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs. Rund 4.800 Ladepunkte sind an etwa 2.400 Standorten vorhanden sowie rund 150 Schnellladepunkte. Bis 2017 sollen rund 400 weitere Elektroladesäulen an Autobahnraststätten entstehen.