Verzugszinsen ab dem 01.01.2014
Veröffentlicht im Februar 2014
Sind Schuldner in Verzug mit den Zahlungen, können Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen Verzugszinsen berechnen.
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Basis für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz. Dieser wird in halbjährlichen Abständen von der Deutschen Bundesbank neu berechnet und dann bekanntgegeben. Seit dem 01.01.2014 beträgt der Basiszins - 0,63 % und behält seinen negativen Wert bei.
Die Höhe der Verzugszinsen, die berechnet werden können, richtet sich danach, ob ein Verbraucher an einem Rechtsgeschäft beteiligt ist oder nicht. Im ersten Fall beträgt der gesetzliche Zinssatz beim Schuldnerverzug 5 % über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmern beträgt der Verzugszins 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
Damit betragen die Verzugszinsen ab 1. 1. 2014: